FREIE WALDORFSCHULE und KINDERGARTEN
KASTELLAUN
BEITRAGSORDNUNG
1. Präambel
Nach der Satzung des WALDORFSCHULVEREINS Hunsrück-Mosel eV. fördert und unterhält dieser die FREIE WALDORFSCHULE KASTELLAUN und den noch in der Gründung befindlichen KINDERGARTEN Kastellaun. Darüber hinaus sind die Pflege und Förderung der Erziehungsmethoden auf der Grundlage Rudolf Steiners Zweck der Vereine.
Die Mitglieder als Mitgestalter der Belange des Vereins, insbesondere alle Eltern, stehen für das wirtschaftliche Leben der Schule und des Kindergartens in einer gemeinsamen Verantwortung. Dabei verstehen sich die Mitglieder als eine Solidargemeinschaft, in der sich alle nach ihren Kräften bemühen, die erforderlichen Finanzmittel aufzubringen und ggf. durch Arbeits- und Sachleistungen die Ausgaben zu mindern. Eine Sonderung der Kinder nach den Einkommensverhältnissen der Eltern wird vermieden und die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte gesichert (Artikel 7, Abs.4 Grundgesetz).
2. Beitragserhebung
Zur Deckung des Haushaltes sind neben den Zahlungen aus öffentlichen Mitteln laufende Beiträge aller Schul- und Kindergarteneltern an den WALDORFSCHULVEREIN eV. Und anden VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER WALDORFPEDAGOGIK iG. notwendig. Die Beitragserhebung wird durch diese Beitragsordnung geregelt.
Die Beiträge stellen sich wie folgt zusammen:
2.1 Vereinsbeiträge
-Beiträge an den Förderverein i. Gründung
-Mitgliedsbeiträge an den Schulverein
-Schul- und Kindergarten-Elternbeiträge
-Arbeitsleistungen
2.2 Finanzierungsbeiträge / Baubeiträge
Zusätzlich zu den Beiträgen für die Deckung des ordentlichen Haushalts müssen die Eltern Kapital für das Bauen bereitstellen. Dies geschieht hauptsächlich durch:
- eine Baueinlage
- verzinsliche Darlehen
- monatliche Beiträge „Bauen“
- Arbeitsleistungen
2.3 Zusätzliche Spenden
Neben den zur Deckung des Haushaltes notwendigen Zahlungen können jederzeit, zusätzlich zu den Beiträgen, Spenden an den Schulverein oder Förderverein i.G geleistet werden
(Erläuterung zur Beitragserhebung s. Anlage II)
3.Beitragsfestsetzung
Die Beiträge werden nach § 6 der Satzung des WALDORFSCHULVEREINS Hunsrück-Mosel eV. von der ordentlichen Mitgliederversammlung für das folgende Geschäftsjahr auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt.
4.Beitragsbemessung
Die Beiträge werden so bemessen, dass der Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr ausgeglichen ist. Ausgenommen sind die ersten Jahre ohne Landesmittel (die ersten drei Jahre).
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Familien, die nach dem in der Anlage I beigefügten Schema ermittelt wird.
Dem Bedarf der Familie für ihren Lebensunterhalt wird bei der Beitragsbemessung durch Berücksichtigung der Anzahl der zur Familie gehörenden Personen Rechnung getragen.
Der Mindestbeitrag darf 100,00 € pro Monat nicht unterschreiten.
5.Beitragsermittlung
Die Beiträge sind von den Mitgliedern anhand der vom Vorstand zu erstellenden und von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Beitragstabelle eigenverantwortlich selbst zu ermitteln. Die Beiträge sind verbindlich.
Der Vorstand hat außerdem bei Bedarf die Möglichkeit, anhand geeigneter Maßnahmen die korrekte Anwendung der Beitragsordnung zu überprüfen.
Bei Veränderung der zum Haushalt gehörenden Personenzahl und/oder der finanziellen Leistungsfähigkeit ermitteln die Mitglieder unaufgefordert ihre Beiträge neu.
6. Beitragsermäßigung/-stundung
Der Beitrag kann auf Antrag in Ausnahmefällen vom Vorstand des WALDORFSCHULVEREINS Hunsrück - Mosel eV gestundet, ermäßigt oder ganz erlassen werden, wenn dies die Leistungsfähigkeit einer Familie erfordert, dies gilt auch für die Aufwandsentschädigung des Aufnahmeverfahrens. Der Vorstand entscheidet über entsprechende Anträge nach billigem Ermessen; er ist berechtigt, diese Aufgabe auf Vereinsmitglieder (z.B. aus dem Finanzkreis) zu delegieren.
7. Zahlungsweise
Die Beiträge werden monatlich per Lastschrift eingezogen, soweit nicht Jahresvorauszahlungen geleistet werden.
8. Gültigkeit
Diese Beitragsordnung tritt ab dem Schuljahr 2007/2008 in Kraft.
Beitragsordnung






